Ausgefallene Flüge ruinieren den Urlaub – Ihre Rechte

1581 Aufrufe 0 Comment

Die letzten Wochen waren sehr anstrengend und der wohlverdiente Urlaub steht endlich vor der Tür. Die Koffer sind gepackt, die letzten Erledigungen getan und die Nachbarn haben sich bereit erklärt die Blumen zu gießen. Endlich kann es losgehen in die Ferien. Doch auch wer alles richtig macht, kann am Flughafen von einer bösen Überraschung erwartet werden. Wenn ein Flug ausfällt und Sie erst Tage später Ihr Lieblingsziel erreichen können, kann dies einen echten Dämpfer für die Urlaubspläne bedeuten. 

Was, wenn die Zeit im Urlaub nicht ausreicht oder das Hotel die Buchung nicht storniert? Was, wenn Sie sich nicht die Auszeit nehmen können, die Sie so dringend benötigen? Keine Frage, ein ausgefallener Flug ist sehr ärgerlich, allerdings haben Sie als betroffener Fluggast verschiedene Rechte, die es Ihnen erleichtern, mögliche Entschädigungen durchzusetzen. Denn bei Flugausfall ist zumindest innerhalb Europas in vielen Fällen eine Abfindung vorgeschrieben. Die dabei festgesetzten Pauschalen belaufen sich auf mehrere Hundert Euro und werden häufig ohne intensive Prüfung ausgezahlt. Daher lohnt es sich oft zu klagen oder zumindest seine rechtmäßige Entschädigung zu fordern.

Recht auf Schadensersatz

Bis vor Kurzem hatten Fluggäste kaum Möglichkeiten ihre Rechte gegenüber einer Airline durchzubringen. Diese Situation änderte sich erst, nachdem der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechteverordnung verabschiedet hatte. Seitdem können betroffene Fluggäste bei einem Flugausfall verschiedene Rechte einfordern, darunter fallen:

Betroffene Fluggäste können sich entweder für einen Ersatzflug entscheiden oder ihre Ticketkosten erstatten lassen. Wichtig ist auch der Zeitpunkt des Erhalts der Information über den Flugausfall. Wenn die Fluglinie Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über den Ausfall des Fluges informiert hat, haben Sie ein Recht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis.

Stattdessen richtet sie sich nach der Dauer des geplanten Fluges. Dabei gilt, dass ein Kurzstreckenflug eine niedrigere Schadensersatzhöhe hat als ein Langstreckenflug. Generell liegt die Höhe der Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro. Letztlich können Sie ab einer Wartezeit von zwei Stunden Getränke und Snacks von der Fluggesellschaft einfordern. 

Diese Maßnahmen sollten Sie treffen

Um ihre Position als Betroffener Fluggast bei einem Flugausfall zu stärken, sollten Sie folgende Maßnahmen unternehmen: Lassen Sie sich schriftlich von der Fluglinie den Grund für den Flugausfall geben und bewahren Sie dieses Schriftstück gut auf. Des Weiteren fordern Sie Snacks und Getränke ein und gleichzeitig auch die Belege darüber. Bewahren Sie auch diese Belege gut auf.

Wann Sie professionelle Hilfe in Anspruch sollten

Auch wenn die Situation auf den ersten Blick deutlich erscheint und Sie sich im Recht sehen, kann es bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu Schwierigkeiten kommen. Fluglinien argumentieren zum Beispiel mit der Corona Pandemie und außergewöhnlichen Umständen, wenn ein Flug ausfällt. Dieser Argumentation kann dazu führen, dass Laien mit ihrem Schadensersatzforderungen nicht durchkommen.

Dies ist nur ein Grund, warum sie Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Ein Unternehmen wie Flightright kann sie in den verschiedenen Bereichen des Rechtsgebietes beraten und unter anderem dafür sorgen Ihre Schadensersatzforderungen ordentlich zu vertreten. Auch vor Gericht kann er Sie vertreten und Ihnen dabei helfen, wenn Sie weitere Fragen rund um das Thema Flugrecht haben. Wenn Sie in der letzten Zeit von einem Flugausfall betroffen waren, nehmen Sie direkt Kontakt mit einem solchen Unternehmen auf und lassen Sie sich fachlich beraten.

Datenschutzinfo