Ein Aufruf zur Veränderung: Der ARBÖ meldet sich zu Wort
Am 8. Dezember 2025 veröffentlichte der ARBÖ eine Pressemitteilung, die für Aufsehen sorgt: Der Mobilitätsklub fordert einen Runden Tisch zur geplanten Reform der § 57a-Begutachtung. Diese Begutachtung, im Volksmund als ‚Pickerl‘ bekannt, ist eine regelmäßige Fahrzeugüberprüfung, die in Österreich seit Jahrzehnten zum Standard gehört. Doch nun steht sie auf dem Prüfstand. Warum? Weil die Regierung plant, die Prüfintervalle zu ändern, um die Bürokratie zu entlasten. Doch laut ARBÖ geht das nicht weit genug.
Was ist die § 57a-Begutachtung?
Die § 57a-Begutachtung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung aller Kraftfahrzeuge in Österreich. Sie soll sicherstellen, dass alle Fahrzeuge auf den Straßen den Sicherheitsstandards entsprechen. Das ‚Pickerl‘, ein kleiner Aufkleber, wird nach erfolgreicher Prüfung auf die Windschutzscheibe geklebt und zeigt an, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Diese Praxis hat ihre Wurzeln in einer Zeit, als digitale Dokumentation noch nicht möglich war.
Historischer Kontext und aktuelle Pläne
Seit ihrer Einführung hat die § 57a-Begutachtung zahlreiche Änderungen erlebt. Ursprünglich als jährliche Kontrolle eingeführt, wurden die Intervalle im Laufe der Jahre angepasst, um den technischen Fortschritten und der zunehmenden Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge Rechnung zu tragen. Doch die aktuelle Regierung plant nun, die Intervalle weiter zu lockern, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Der ARBÖ sieht darin jedoch nur einen Tropfen auf den heißen Stein.
Die Forderung nach einem Runden Tisch
Dr. Peter Rezar, Präsident des ARBÖ, betont die Notwendigkeit eines umfassenderen Ansatzes. „Es soll ein breit getragenes Maßnahmenpaket erstellt werden, bei dem echte bürokratische Hürden entschärft werden, ohne dass dabei die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird“, erklärt Rezar. Der Klub plädiert für die Abschaffung des physischen Pickerls zugunsten einer digitalen Lösung. „Ein Entfall der Prüfplakette würde Kraftfahrzeugbesitzern helfen, einige Euro zu sparen, die für das weiße Pickerl bei jeder Begutachtung und bei jeder Anmeldung bezahlt werden müssen“, so Rezar weiter.
Vergleich mit anderen Ländern
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Länder bereits ähnliche Schritte unternommen haben. In Deutschland beispielsweise sind digitale Lösungen bereits in der Diskussion. Die Digitalisierung der Fahrzeugdokumentation könnte nicht nur den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren, sondern auch den Weg für weitere innovative Lösungen im Bereich der Fahrzeugverwaltung ebnen.
Was bedeutet das für die Bürger?
Die Abschaffung des Pickerls könnte für viele Autofahrer eine Entlastung darstellen. Nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich. „Der administrative und der Zeitaufwand in den Kfz-Betrieben würde wegfallen“, erklärt Rezar. Dies könnte insbesondere kleineren Werkstätten zugutekommen, die oft mit den bürokratischen Anforderungen zu kämpfen haben.
Expertenmeinungen
Ein fiktiver Experte, Dr. Max Mustermann von der Universität Wien, sieht in der Reform eine Chance: „Die Digitalisierung der Fahrzeugüberprüfung ist ein längst überfälliger Schritt. Sie bietet nicht nur Potenzial für Kosteneinsparungen, sondern auch für eine nachhaltigere Verwaltung.“
Ein Blick in die Zukunft: Was kommt als Nächstes?
Der ARBÖ hofft, dass die Regierung den Vorschlag eines Runden Tisches ernst nimmt. Die kommende Zeit wird zeigen, ob die Politik bereit ist, auf die Forderungen des Mobilitätsklubs einzugehen. Die nächsten Monate könnten entscheidend dafür sein, ob die § 57a-Begutachtung in ihrer jetzigen Form bestehen bleibt oder ob ein Paradigmenwechsel bevorsteht.
Für die Bürger bleibt zu hoffen, dass die Reform in ihrem Sinne ausfällt und sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz des Systems verbessert.