Wien (OTS) – Wie die Umweltorganisation VIRUS bekanntgibt, wird ab
morgen am
Bundesverwaltungsgericht erneut eine bis zu zweitägige
wasserrechtliche Beschwerdeverhandlung stattfinden.
Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm: „Das ist insofern ungewöhnlich,
als das BVwG die Sache ja bekanntlich zur Vorabentscheidung zum
Europäischen Gerichtshof geschickt hatte, der in den kommenden 1,5-2
Jahren grundsätzliche Rechtsfragen zu klären hat, die über die
Existenz des Projekts entscheiden werden. Nun wird auf Drängen der
bekanntlich eher verschwenderischen Asfinag vorerst einmal einfach
kostenintensiv weitergemacht, als gäbe es dieses Grundproblem nicht
mehr“.
Gleichzeitig würden beim EuGH in der nunmehr anhängigen
Rechtssache C-187/25 „VIRUS II“ gerade die Fristen für das
schriftliche Stellungnahmeverfahren laufen. „Hier stehen die Chancen
gut, dass das höchste europäische Gericht im Sinne des
Anwendungsvorrangs des Unionsrechts den vom Rechtsgutachten der
Universität Innsbruck identifizierten Wurzelmangel bestätigen
werden,“ so Rehm. Bei der kommenden Wasserrechtsverhandlung werde es
um die Auswirkungen des Lobautunnelprojekts auf das Grundwasser
nördlich und südlich der Donau und auf Augewässer gehen und habe nach
bereits drei Fehlversuchen seit Ersteinreichung 2009 die Asfinag im
Sommer 2004 neue Grundwassermodellierungen vorgelegt, die nun in
Fortsetzung der Jänner-Tagsatzung im Detail weiter zu prüfen seien.
„Aufgrund der ohnehin abzuwartenden EuGH-Entscheidung ist das, wozu
uns das BVwG jetzt zwingt, hochwahrscheinlich frustrierter Aufwand
und haben die Beschwerdeführer nicht wie die Autobahnbauer praktisch
unbegrenzte Mittel“ ärgert sich Rehm und wünscht sich weniger
Hofierung vermeintlich wichtiger Staatsbetriebe und mehr von der
gebotenen Äquidistanz gegenüber den Parteien. Der Gerichtsverhandlung
zeitlich vorgelagert werden am Mittwoch Umwelt- und Klimainitiativen
eine Demonstration zum Schutz des Klimas und des Grundwassers vor dem
Gerichtsgebäude abhalten. Schließlich sehe die extrem teure und
klimaschädliche S1 auf der wirtschaftlichen Nutzenseite alt aus,
bringe jedoch keine Verkehrsentlastung und sei daher ein Nonsens-
Projekt. Wie Rehm betont, zeige gerade das Lobautunnelprojekt
beispielhaft für einige weitere Autobahnneubauten auch die Grenzen
der von der Innenpolitikberichterstattung wiederholt suggerierten
Allmacht von Ressortministern auf. Asfinag Chef Hufnagl habe bereits
Ende Mai in der Presse unter richtiger Angabe des Verfahrensstandes
klargestellt, dass über dieses Projekt heuer gar nicht entschieden
werden könne und einen möglichen Baubeginn frühestens 2031 in
Aussicht gestellt, was eine Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2037
bedeuten würde. „Auch wenn der mittlerweile mit Recht nachdenklich
gewordene Bundesminister Hanke künftig besonders ambitioniert für das
Projekt auftreten sollte, ist sein Spielraum rechtlich extrem
eingeengt und wird jede Showpolitik irgendwann von der juristischen
Realität eingeholt. Generell gilt: Wer weiter auf dieses Projekt
setzen will, wartet wie schon die letzten 20 Jahre auf Godot,“ so
Rehm abschließend.