Wien (OTS) – Zwei Jahre sind mittlerweile vergangen, in denen der OGH
die
Ungültigkeit von Wertsicherungsklauseln aufgrund eines Formfehlers
festgestellt hat, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine 2-
monatige Sperrfrist betreffend möglicher Anhebungen hingewiesen
wurde. Diese Rechtsprechung definiert aber „nur“ die allgemeine
Unzulässigkeit der Klausel, nicht aber, wenn es um den
Rückforderungsanspruch des einzelnen Mieters geht. Die
Voraussetzungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen, wobei der
Maßstab der Vertragsauslegung ein anderer ist. Das jüngste Erkenntnis
des VfGH hat daran nichts geändert, sondern nur die
Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Konsumentenschutzbestimmung
bejaht.
Noch sind eine Reihe von wichtigen Einzelfragen offen, die der
OGH in Individualprozessen zu beurteilen hat, so ÖVI Geschäftsführer
Anton Holzapfel. Welche Verjährungsfrist ist anzuwenden? Sind es 3
Jahre oder 30 Jahre, für die eine allenfalls ungültig vereinbarte
Wertsicherung zurückbezahlt werden müssen? Fällt eine
Wertsicherungsvereinbarung zur Gänze weg oder kann die Klausel in
Teilbereichen aufrecht erhalten werden, vor allem wenn es tatsächlich
zu keiner Anhebung nach zwei Monaten kam?
Die wirtschaftlichen Auswirkungen bei einem worst-case Szenario
sind mehr als bedrohlich:
–
Die Mietzinse (evt. sogar noch aus Schilling-Zeiten!) würden
dauerhaft eingefroren, die Erträge massiv geschmälert.
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Das Vertrauen in den Immobilienstandort Österreich für
Investitionen wurde bereits deutlich beschädigt. Dringend notwendige
Wohnbauprojekte in Ballungszentren liegen auf Eis.
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Für thermische Sanierungen und Dekarbonisierungsmaßnahmen fehlt
das nötige Kapital.
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Der Beleihungswert der betroffenen Immobilien wird maßgeblich
reduziert und verhindert etwa die Aufnahme von Sanierungsdarlehen.
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Auch die Immobilienbewertungen in den Bilanzen von
institutionellen Investoren wie etwa Banken und Versicherungen sind
mit einer massiven Abwertung zu kalkulieren.
Dass die Bundesregierung – nach zwei Jahren Untätigkeit – nun
endlich die im Regierungsprogramm etwas vage formulierte Klarstellung
gesetzlich angehen will, ist zu begrüßen. In der politischen und
medialen Diskussion wird immer wieder eine angeblich überschießende
Wertsteigerung ins Treffen geführt, von der die Immobilienwirtschaft
profitiere. Darum geht es nicht, sondern um ein reines Abdecken der
Geldentwertung. Für den Wirtschaftsstandort und die Wohnungssuchenden
wäre jegliche weitere Untätigkeit ein Danaergeschenk, so Anton
Holzapfel abschließend.