Wien (OTS) – Nach Auffassung des Senats 3 verstoßen der Artikel
„‘Spitals-
Touristen‘ kosten das Gesundheitssystem Milliarden“, erschienen in
der „Kronen Zeitung“, sowie dessen Online-Version „‘Spitals-
Touristen‘ aus dem Ausland kosten Milliarden“, erschienen auf
„krone.at“, gegen Punkt 2.1 (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in
Recherche und Wiedergabe), 7.1 (Pauschalverunglimpfung) und 7.2 (
Diskriminierung) des Ehrenkodex der österreichischen Presse.
Im Beitrag geht es um den Zustand des heimischen
Gesundheitswesens. Die Spitäler seien voll, es gäbe elendslange
Wartezeiten und jetzt platze in eine hitzige Diskussion die Zahl von
22 Millionen Behandlungen für Flüchtlinge und Zuwanderer, die oft
noch keinen Cent einbezahlt hätten. Unter der Zwischenüberschrift
„Syrer, Afghanen & Co: 6000 Patienten pro Tag“ heißt es, dass die
Zahlen aus einer FPÖ-Anfrage an das Sozialministerium der Krone
vorlägen. Es gehe um den Zeitraum 2015 bis 2024, in dem besonders
Afghanen, Afrikaner, Inder, Iraner, Iraker, Libyer, Pakistaner,
Syrer, Türken und Ukrainer mit durchschnittlich 6000 Klinik-Besuchen
pro Tag unser Gesundheitssystem zusätzlich belasten würden. Dazu wird
eine FPÖ-Politikerin zitiert, dass es kein Wunder sei, wenn
Österreicher ewig auf OP-Termine warten müssten, wenn eine Flut an
Zuwanderern, die oft noch nie einen Cent eingezahlt haben, unser
Gesundheitssystem blockieren würden.
Unter der Zwischenüberschrift „Auch Facelifting und Lippen auf
Steuerzahlerkosten“ heißt es weiter, dass in der Statistik auch die
Zahl der Eingriffe bei plastischer Chirurgie auffällig sei, die
ebenso ästhetische Schönheitsbehandlungen umfasse. So hätten sich in
nur einem Jahr Syrer und Afghanen mehr als 1100-mal medizinisch
„verschönern“ lassen, alleine bei den Ukrainern seien es drei am Tag.
„Das Land der Taliban“ liege zudem bei Suchtgifttherapien an der
Spitze, 1257 Behandlungen habe es 2024 stationär gegeben, „alles auf
Kosten der Steuerzahler.“ Nehme man laut Schätzung 600 Euro pro Bett
für einen Tag an, komme man auf mehrere Milliarden Euro Kosten durch
„Spitals-Touristen“.
Zahlreiche Leserinnen und Leser wenden sich an den Presserat und
kritisieren die Beiträge als irreführend und diskriminierend. Der
Artikel stelle Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal als
Belastung und Kostenfaktor für das Gesundheitssystem dar. Es fehle
eine sachliche, differenzierte Einordnung der Zahlen, etwa im
Hinblick auf rechtliche Zugangsansprüche zur Gesundheitsversorgung,
Ursachen von Behandlungen oder Vergleiche mit anderen
Bevölkerungsgruppen. Es gäbe zudem in mehreren Medien Faktenchecks,
die „irreführende“ Darstellungen im Artikel beleuchten würden.
Der Senat hält zunächst fest, dass die Beiträge ein Thema
betreffen, das von besonders hohem Interesse für die Öffentlichkeit
ist. Das Aufzeigen von etwaigen Problemen im Gesundheitswesen ist für
den öffentlichen Diskurs von hoher Relevanz (siehe Punkt 10 des
Ehrenkodex). Die Pressefreiheit reicht hier besonders weit.
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass das Thema Migration dazu
geeignet ist, bei vielen Leserinnen und Lesern (berechtigte) Ängste
oder negative Emotionen zu schüren. Nach der Entscheidungspraxis des
Presserats ist gerade bei heiklen bzw. sensiblen Themen ein erhöhtes
Maß an Gewissenhaftigkeit und Korrektheit erforderlich, insbesondere
wenn konkrete Zahlen und Fakten angeführt werden (Punkt 2.1 des
Ehrenkodex)
Konkret bezieht sich der Artikel auf rund 22 Millionen ambulante
und stationäre Behandlungen von Menschen ohne österreichischen Pass
im Zeitraum von 2015 bis 2024. Die Grundannahme, dass Ausländer
heimische Spitäler stärker in Anspruch nehmen als Österreicher, wird
durch Faktenchecks mehrerer Medien widerlegt. So machten „Profil“,
„Falter“ und „Moment.at“ zufolge Drittstaatsangehörige zwischen 2015
und 2019 lediglich 9,4 Prozent der Spitalspatientinnen und -patienten
aus, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Österreich rund 20
Prozent betragen habe. Ähnlich verhält es sich auch bei der Dauer der
Krankenhausaufenthalte: Menschen mit nicht-österreichischer
Staatsbürgerschaft hätten im Zeitraum 2015 bis 2019 weniger als zehn
Prozent aller Nächtigungen im Spital ausgemacht. Der Senat sieht es
kritisch, dass die Zahl 22 Millionen hier isoliert präsentiert und
nicht in einen größeren Kontext eingeordnet und mit Gesamtzahlen
verglichen wird, damit sich Leserinnen und Leser ein umfassendes Bild
machen können.
Auch der Fokus auf zehn bestimmte Nationalitäten, die dem Artikel
zufolge durchschnittlich 6000 Klinik-Besuche pro Tag verzeichnen
sollen, wird nicht detailliert erörtert. Die 22 Millionen erbrachten
medizinischen Einzelleistungen (MEL) der abgefragten Nationen
entsprachen den Faktenchecks zufolge etwa 2,75 Prozent aller
medizinischen Leistungen im genannten Zeitraum. Die erwähnten
Nationen machten insgesamt rund 4,8 Prozent der österreichischen
Wohnbevölkerung aus. Die medizinische Versorgung der von der FPÖ
abgefragten Nationen lag somit deutlich unter ihrem
Bevölkerungsanteil. In diesem Zusammenhang sieht es der Senat als
problematisch an, von einer überwiegenden Belastung des
Gesundheitssystem durch Menschen aus den genannten Nationen zu
schreiben.
Im Untertitel des Beitrages heißt es, dass 22 Millionen
Behandlungen anfallen würden für Flüchtlinge und Zuwanderer, die oft
noch keinen Cent eingezahlt hätten. Auch an dieser Stelle fehlen
weitere Informationen für ein besseres Verständnis der Leserinnen und
Leser. Wieviel die Bürgerinnen und Bürger der abgefragten Nationen in
die Sozialversicherung eingezahlt haben, geht aus dem Bericht nicht
hervor. Er enthält keine Informationen zu Kosten, Kostenträgern,
Sozialversicherungsstatus oder Beitragsleistungen der behandelten
Personen. Einer Berechnung auf Basis von Statistik-Austria-Daten
zufolge zahlen Menschen mit Migrationshintergrund jährlich rund 20
Milliarden Euro in die Sozialversicherung ein. Vor diesem Hintergrund
hält es der Senat für nicht gerechtfertigt, pauschal den Begriff
„Spitalstouristen“ für Patienten mit Drittstaatsangehörigkeit zu
verwenden.
Im Artikel ist zudem die Rede von 6000 Klinik-Besuchen pro Tag
durch Syrer, Afghanen, Ukrainer, etc. Hier wird jede Behandlung als
einzelner Spitalsbesuch gezählt. Dabei handelt es sich jedoch einer
parlamentarischer Anfragebeantwortung zufolge um 22 Millionen
medizinische Einzelleistungen. Gemeint sind damit die einzelnen
Leistungen, die beispielsweise im Rahmen eines Spitalsbesuchs
mehrfach anfallen können – vom Erstgespräch über ein Röntgen bis zu
Laboruntersuchungen. Dem Gesundheitsministerium zufolge können vor
allem im ambulanten Bereich 15 medizinische Einzelleistungen oder
mehr pro Besuch vorkommen. Somit ist der Verweis auf 6000 Klinik-
Besuche pro Tag faktisch nicht korrekt.
Eine weitere Behauptung, die sich auf die parlamentarische
Anfragebeantwortung bezieht, zielt auf die Kosten von
Schönheitsoperationen ab, die ebenso ästhetische Eingriffe wie
Fettabsaugungen, Facelifts sowie Lippen- oder Nasenkorrekturen
umfasse. Im Artikel wird erwähnt, dass sich in nur einem Jahr Syrer
und Afghanen 1100-mal medizinisch verschönern haben lassen sollen.
Allein bei den Ukrainern seien es drei pro Tag. Aus den Antworten des
Ministeriums lässt sich das nicht ableiten. Zwar werden darin auch
Leistungen der „Plastischen Chirurgie“ ausgewiesen – dabei handelt es
sich jedoch nicht um Schönheitsbehandlungen.
Tatsächlich gemeint sind dem Ministerium zufolge medizinisch
notwendige Eingriffe – zum Beispiel nach Unfällen, Verbrennungen oder
Tumorerkrankungen. Ästhetische Behandlungen (‚Schönheits-OPs’) ohne
medizinische Indikation würde das öffentliche System hingegen
grundsätzlich nicht übernehmen, heißt es aus dem
Gesundheitsministerium.
Abschließend wird im Artikel darüber berichtet, dass Schätzungen
von Gesundheitsexperten zufolge 600 Euro pro Bett und Tag anfallen
würden. Auch hier sieht der Senat eine grundsätzlich problematische
Berechnung, weil diese Kosten nicht mit den von den Patientinnen und
Patienten im Spital verbrachten Tagen, sondern anscheinend mit der
Gesamtzahl der Einzelbehandlungen multipliziert worden sind.
Zusammenfassend bewertet der Senat die Darstellung im
vorliegenden Fall als grob verzerrend und sieht einen Verstoß gegen
Punkt 2.1 des Ehrenkodex. (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in
Recherche und Wiedergabe).
Neben einer faktisch nicht korrekten Einordnung der Zahlen, sieht
es der Senat auch kritisch, dass im Artikel Menschen aufgrund ihrer
Herkunft als Belastung und Kostenfaktor für das Gesundheitssystem
dargestellt und pauschal als „Spitals-Touristen“ bezeichnet werden.
In diesem Zusammenhang wird, wie bereits weiter oben erwähnt, nicht
angeführt, wieviel die Bürgerinnen und Bürger der abgefragten
Nationen in die Sozialversicherung einzahlen. In Hinblick auf die
falsche Aufbereitung der Spitalsbehandlungen und den damit
verbundenen Kosten ist die selektive Aufzählung von Nationalitäten
außerdem dazu geeignet, Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren und
Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund
zu schüren (Punkte 7.1 und 7.2, Pauschalverunglimpfung und
Diskriminierung).
SELBSTSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND MEHRERER MITTEILUNGEN VON
LESERINNEN UND LESERN
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen
Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und
Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des
Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund
mehrerer Mitteilungen von Leserinnen und Lesern ein Verfahren durch (
selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem
Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung
den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberinnen der „Kronen Zeitung“ und von „krone.at“ haben
von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch
gemacht.
Die Medieninhaberinnen der „Kronen Zeitung“ hat die
Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt.