Politik

Armenak Utudjian als Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages wiedergewählt

Lech am Arlberg (OTS) – Dr. Armenak Utudjian wurde beim diesjährigen
Anwaltstag in Lech am
Arlberg von der Vertreterversammlung des Österreichischen
Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) für eine weitere Funktionsperiode von
drei Jahren zum Präsidenten des ÖRAK gewählt.

Utudjian steht damit auch künftig an der Spitze der
österreichischen Rechtsanwaltschaft. Im Mittelpunkt seiner
Präsidentschaft stehen der Schutz des Rechtsstaates, die Sicherung
der Unabhängigkeit der Anwaltschaft und die Stärkung des Zugangs zum
Recht.

„Die Rechtsanwaltschaft ist nicht irgendein Teil des staatlichen
Systems, sie ist eine tragende Säule des Rechtsstaates. Wo
Bürgerinnen und Bürger dem Staat gegenüberstehen, braucht es
unabhängige und verschwiegene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
die auf Augenhöhe für die Rechte ihrer Mandantinnen und Mandanten
eintreten“, betonte Utudjian bei der Eröffnung des diesjährigen
Anwaltstages vor 260 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zwtl.: Anwaltstag 2026: Strafrecht im Mittelpunkt

Der Anwaltstag 2026 in Lech am Arlberg steht unter dem
Generalthema „Strafrechtliche Sanktionierung im 21. Jahrhundert –
Stand und Perspektiven“. Damit widmet sich die österreichische
Rechtsanwaltschaft einer der sensibelsten Fragen des Rechtsstaates:
Wie weit darf der Staat in die Freiheit des Einzelnen eingreifen und
welche Grenzen müssen dabei gelten?

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Vertreterinnen und
Vertreter von Justiz, Wissenschaft, Politik und Rechtsanwaltschaft
über aktuelle Entwicklungen des Strafrechts und die Zukunft
strafrechtlicher Sanktionen.

Ein weiterer Schwerpunkt mit Podiumsdiskussion liegt auf der
zukünftigen Ausrichtung des anwaltlichen Pensionssystems. Auch hier
geht es mittelbar um die Stärkung der Unabhängigkeit der
Anwaltschaft. Daneben stehen aktuelle Fragen des Zivil- und
Strafrechts sowie die damit verbundene, jüngste Rechtsprechung des
Obersten Gerichtshofes auf dem Programm.

Zwtl.: Utudjian: „Rechtsstaat und Demokratie sind untrennbar
verbunden“

In seiner Eröffnungsrede stellte Utudjian die Bedeutung des
Rechtsstaates über tagespolitische Auseinandersetzungen.

„Rechtsstaat und Demokratie sind untrennbar miteinander
verbunden. Die Demokratie gibt dem Staat seine Legitimation, der
Rechtsstaat setzt dieser staatlichen Macht Grenzen. Demokratie und
Rechtsstaat funktionieren daher nur im Einklang miteinander“, so der
ÖRAK-Präsident.

Besonders kritisch sieht Utudjian Entwicklungen, bei denen die
Bedeutung des Rechtsstaats im politischen und öffentlichen Diskurs zu
kurz kommt. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher
Polarisierung müsse gelten: Der Rechtsstaat sei kein Hindernis für
politische Handlungsfähigkeit, sondern deren Grundlage.

Zwtl.: Unabhängige und verschwiegen Anwaltschaft als
Verfassungsgarantie

Einen besonderen Akzent setzte Utudjian in seiner Eröffnungsrede
auf die Rolle der Rechtsanwaltschaft.

„Die Institution, die maßgeblich für die Einhaltung der Grenzen
durch staatliche Behörden steht, ist der Stand der Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte. Wir sind zur Stelle, wenn eine Behörde einen
Fehler macht, wenn Gesetze begutachtet werden müssen, wenn die Justiz
Verfolgungshandlungen setzt oder wenn ein Gericht zu einer
Entscheidung kommt, die vielleicht erst in der Instanz berichtigt
wird“, so Utudjian. Dann erst zeige sich, ob der Staat, die
Öffentlichkeit, die Gesellschaft, den Rechtsstaat wirklich ernst
nehmen würden.

„Ein Rechtsstaat ist nicht daran zu erkennen, dass der Staat
immer Recht bekommt. Ein Rechtsstaat ist daran zu erkennen, dass der
Staat es aushält, wenn er einmal nicht Recht bekommt“, hielt Utudjian
fest. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens oder ein Freispruch
seien keine Niederlage der Ermittlungsbehörden, sondern der Beweis
für das Funktionieren des Rechtsstaats.

Wesentliche Voraussetzungen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger
ihre Rechte gegenüber staatlichen Institutionen tatsächlich
wahrnehmen und durchsetzen können, seien Unabhängigkeit und
Verschwiegenheit. „Die Anwaltschaft kann ihre Funktion im Rechtsstaat
nur dann erfüllen, wenn ihre Unabhängigkeit und ihre Verschwiegenheit
außer Streit stehen. Diese Prinzipien müssen deshalb dort abgesichert
sein, wo die Grundordnung unseres Staates festgelegt ist: in der
Verfassung.“

Der ÖRAK fordert daher die verfassungsrechtliche Absicherung der
anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit.

Zwtl.: Kritik an einem falschen Verständnis der Rolle der
Anwaltschaft

Gleichzeitig warnte Utudjian davor, Anwaltschaft und Justiz als
Gegenspieler zu betrachten.

„Manchmal muss man sich schon fragen: Das darf doch noch wahr
sein! Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre gesetzlich
vorgesehene Rolle wahrnehmen, sind sie kein Störfaktor und kein
Gegenüber des Staates. Sie sind ein notwendiger Teil des
Rechtsstaats“, so Utudjian. Daher müsse die Rechtsanwaltschaft auch
mit einbezogen werden, wenn es um die Mitgestaltung einer der
wesentlichsten neuen Strukturen der Republik, wie der
Bundesstaatsanwaltschaft, gehe. „Erst unsere Mitsprache bei der
Auswahl geeigneter Personen, ebenso wie die vieler anderer,
legitimiert diese Institution in ihrem rechtsstaatlichen Kontext“
machte Utudjian deutlich.

Gerade im Verhältnis zur Justizverwaltung brauche es daher ein
neues Bewusstsein für das gemeinsame Ziel: „Wir sind nur gemeinsam
Rechtsstaat. Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und
Rechtsanwaltschaft haben unterschiedliche Aufgaben und
unterschiedliche Rollen. Aber sie erfüllen diese Rollen für denselben
Rechtsstaat.“

Zwtl.: Forderung nach Beschleunigung von Ermittlungsverfahren

Für Utudjian entscheidet sich die Qualität eines Rechtsstaates
nicht dort, wo alle einer Meinung seien, sondern dort, wo es
schwierig werde.

„Ein funktionierender Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht
dann, wenn es um einfache und populäre Entscheidungen geht. Er
beweist sie dort, wo der Schutz des Einzelnen unbequem wird, wo
Mehrheiten Druck ausüben und wo staatliches Handeln an Grenzen
stößt“, so Utudjian.

Die Rechtsanwaltschaft werde daher auch künftig deutlich Stellung
beziehen, wenn rechtsstaatliche Grundsätze gefährdet seien, etwa im
Zusammenhang mit überschießenden Überwachungsmaßnahmen, inakzeptablen
Zuständen im Strafvollzug, überhöhten Gerichtsgebühren, fehlender
zeitgemäßer Ausstattung der Gerichte oder der notwendigen Stärkung
von Beschuldigtenrechten – unabhängig davon, welche politische
Richtung oder welche staatliche Institution betroffen sei.

Als aktuelles Beispiel nannte Utudjian die gebotene
Beschleunigung von Ermittlungsverfahren durch Abbau überbordender
Berichts- und Vorlagepflichten. „Anstatt mit ungewissem Ausgang und
mit sehr großem Aufwand über die Neukonstruktion der Weisungsspitze
nachzudenken, sollten endlich umfassende Maßnahmen zur Beschleunigung
von Ermittlungsverfahren getroffen werden, insbesondere durch
Reduktion von Berichts- und Vorlagepflichten“, so Utudjian.

Mit seiner Wiederwahl will Utudjian die Interessenvertretung der
österreichischen Rechtsanwaltschaft weiter konsequent fortsetzen. Im
Zentrum stehen dabei die Sicherung der anwaltlichen Kernwerte wie
Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, die Stärkung der Beschuldigten-
und Bürgerrechte sowie eine leistungsfähige und unabhängige
Rechtspflege.

„Unsere Aufgabe ist nicht, es allen recht zu machen. Unsere
Aufgabe ist es, den Rechtsstaat zu verteidigen. Und genau das werden
wir auch weiterhin tun“, so Utudjian in seinem Statement anlässlich
seiner Wiederwahl.

Zwtl.: Petra Cernochova, Rupert Manhart und Daniela Schiesl-Müller
als Vizepräsidenten gewählt

Als Vizepräsidentin und Vizepräsident wiedergewählt wurden Mag.
Petra Cercnochova, Rechtsanwältin in Wien, und MMag. Dr. Rupert
Manhart, Rechtsanwalt in Bregenz. Dr. Marcella Prunbauer-Glaser
beendete ihre verdienstvolle und erfolgreiche Funktionärskarriere im
ÖRAK nach 17-jähriger Tätigkeit als Vizepräsidentin. Als ihre
Nachfolgerin wurde die Korneuburger Rechtsanwältin Dr. Daniela
Schiesl-Müller neu in das Präsidium des ÖRAK gewählt.

Zwtl.: Das ÖRAK-Präsidium in der Übersicht

Präsident Dr. Armenak UTUDJIAN, M.B.L.-HSG (geb. 7.7.1964)

Armenak Utudjian ist seit 1993 als Rechtsanwalt in Wien tätig und
langjähriges Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien.
Seit September 2011 war Utudjian Vizepräsident des ÖRAK. In dieser
Funktion wurde er 2014, 2017 und 2020 durch Wiederwahl bestätigt.
Seit 2021 ist Utudjian Vizepräsident der Bundeskonferenz der Freien
Berufe Österreichs. Nach seiner Wahl zum Präsidenten des ÖRAK für die
einjährige Restlaufzeit der Funktionsperiode im September 2022 wurde
er am 21.9.2023 sowie am 17.9.2026 jeweils für eine Funktionsperiode
von drei Jahren wiedergewählt.

Vizepräsidentin Mag. Petra CERNOCHOVA (geb. 15.7.1982)

Petra Cernochova ist seit 2009 als Rechtsanwältin in Wien sowie
seit 2010 als Rechtsanwältin in der Tschechischen Republik tätig. Von
2015 bis 2019 war sie Mitglied des Ausschusses der
Rechtsanwaltskammer Wien. Von 2018 bis 2022 war sie Vorsitzende des
ÖRAK-Arbeitskreises Berufsaus- und Fortbildung. Nach ihrer Wahl zur
Vizepräsidentin des ÖRAK für die einjährige Restlaufzeit der
Funktionsperiode im September 2022 wurde sie am 21.9.2023 sowie am
17.9.2026 jeweils für eine Funktionsperiode von drei Jahren
wiedergewählt.

Vizepräsident MMag. Dr. Rupert MANHART, LL.M. (geb. 14.1.1977)

Rupert Manhart ist seit 17 Jahren als Rechtsanwalt in Bregenz und
beinahe ebenso lange in diversen Funktionen auf nationaler und
europäischer Ebene für den ÖRAK tätig. Unter anderem leitet er die
ÖRAK-Arbeitsgruppe Geldwäscheprävention und war langjähriges Mitglied
des ÖRAK-Arbeitskreises Strafrecht, der Strafrechtskommission sowie
der österreichischen Delegation zum Rat der Europäischen
Anwaltschaften (CCBE), wo er auch als Mitglied des Criminal Law
Committee und des Anti-Money Laundering Committee, dessen Vorsitz er
zuvor jahrelang innehatte, fungiert. Am 21.3.2025 wurde er erstmals
von der Vertreterversammlung des ÖRAK für die Restlaufzeit der
laufenden Funktionsperiode zum Vizepräsidenten gewählt und am
17.9.2026 in dieser Funktion wiedergewählt.

Vizepräsidentin Dr. Daniela SCHIESL-MÜLLER (geb. 7.10.1981)

Daniela Schiesl-Müller ist seit 2016 als selbständige
Rechtsanwältin in Korneuburg tätig. Sie war von 2019 bis 2023
Mitglied des Disziplinarrates der Niederösterreichischen
Rechtsanwaltskammer, deren Ausschussmitglied sie seit 2022 ist.
Darüber hinaus ist sie Mitglied der ÖRAK Arbeitskreise Honorarrecht
und ADR sowie der Arbeitsgruppe Rechtsschutzversicherungen. Außerdem
fungiert sie seit 2025 als fachkundige Laienrichterin im Bereich des
Arbeits- und Sozialrechts und als Prüfungskommissärin für die
Rechtsanwaltsprüfung. Am 17.9.2026 wurde sie zur Vizepräsidentin des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages gewählt.

In Österreich gibt es 7200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
sowie 2400 Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreterinnen und -vertreter sowie
Rechtsberaterinnen und -berater, die nur ihren Klientinnen und
Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist
der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte
Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige
Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen
und -anwärter durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern
sowie durch die Dachorganisation, den Österreichischen
Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit Sitz in Wien.

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