Politik

MBI wird alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den erzwungenen Verkauf des Wiener Grand Hotels zu bekämpfen

Wien (OTS) – Scheich Mohamed Bin Issa Al Jaber, der das Grand Hotel
Wien seit über
20 Jahren besitzt, wird sämtliche verfügbaren Rechtsmittel ergreifen,
um den gerichtlich genehmigten Verkauf des Grand Hotel Wien
anzufechten. Er hält die Entscheidung für wirtschaftlich schädlich,
rechtlich mangelhaft und abträglich für den Ruf Wiens als
Tourismusstandort .

„Die Genehmigung dieses Verkaufs weist gravierende
wirtschaftliche und rechtliche Mängel auf“, erklärt Al Jaber. „Sie
dient weder der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger noch der
Eigentümer und unterschätzt den tatsächlichen Wert des Grand Hotels
als international renommiertes Luxushotel massiv.“

Zwtl.: Refinanzierungsproblem auf Holding-Ebene – bei gleichzeitig
starkem laufenden Betrieb

Im Jahr 2025 geriet die Holdinggesellschaft des Hotels, die EWH
AG , in technische Refinanzierungsschwierigkeiten . Der operative
Hotelbetrieb selbst blieb jedoch stark , mit hoher Auslastung und
stabilem Cashflow. „Genau deshalb ist es so schwer nachvollziehbar,
warum den Beteiligten nicht mehr Zeit für eine Refinanzierung
eingeräumt wurde“, so Al Jaber. „Es gab keinerlei wirtschaftliche
Notwendigkeit für einen kurzfristigen Notverkauf.“

Al Jaber betont, dass sein Sanierungskonzept eine 100%-Quote für
die Gläubiger vorgesehen habe – Gläubiger hätten somit vollständig
befriedigt werden können, ohne eine wertvernichtende Transaktion zu
erzwingen.

Zwtl.: Rechtliche Bedenken – Zweckmäßigkeit und wirtschaftliche
Angemessenheit

Nach Auffassung Al Jabers erfüllt die Genehmigung nicht die
Anforderungen des § 117 der Insolvenzordnung (IO) , wonach ein
Verkauf nur zulässig ist, wenn er zweckmäßig und wirtschaftlich
angemessen ist. „Durch die verfrühte Freigabe wurden alternative
Sanierungsoptionen und die Chance, deutlich höhere Erlöse zu
erzielen, endgültig abgeschnitten“, erklärt er.

Zudem verweist er auf die langjährige stabilisierende Rolle der
Eigentümer: „Seit 2011 haben die Eigentümer die finanzielle Lage
kontinuierlich stabilisiert und die Gesamtverschuldung durch
erhebliche Schuldübernahmen sowie Rangrücktritte während der globalen
Finanzkrise von 165 Mio. Euro auf 85 Mio. Euro reduziert – um die
Solvenz zu sichern und Werte zu erhalten.“

Zwtl.: Bewertungsdefizite – das Hotel als laufender Betrieb wurde
ausgeblendet

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Bewertungsgrundlage im
Verfahren. „Die herangezogene Bewertung konzentriert sich im
Wesentlichen auf den bloßen Immobilienwert und blendet den Wert des
Grand Hotels als fortgeführten Betrieb aus – einschließlich Inventar,
Markenrechten, Buchungen und weiterer betriebsnotwendiger
Vermögenswerte“, so Al Jaber. Er ergänzt, dass die Bewertung nicht
von einem auf Hotelbewertungen spezialisierten Gutachter erstellt
worden sei.

Demgegenüber würden unabhängige Bewertungen auf deutlich höhere
Werte hinweisen – der tatsächliche Marktwert liege erheblich über
jenem Niveau, das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liege.

Zwtl.: Ernsthafte Fragen zu Ablauf, Vermarktung und Timing

Al Jaber äußert zudem erhebliche Bedenken zur Struktur und
Durchführung des Verkaufsprozesses. Das Verfahren sei mit
ungewöhnlicher Geschwindigkeit vorangetrieben worden – und zwar in
kritischen Phasen während großer Ferienzeiten: Start und
Ausschreibung mitten in der Sommerurlaubszeit, wesentliche
gerichtliche Entscheidungen und Abschluss-Schritte unmittelbar vor
und während der Weihnachtszeit.

„Dieses Muster zeigt einen Fokus auf rasches Closing statt auf
Werterhalt“, sagt Al Jaber. „Dabei waren die Leistungsindikatoren des
laufenden Betriebs positiv – allein der Dezember brachte einen
Überschuss von mehreren Millionen Euro. Es gab also keinen
wirtschaftlichen Grund für dieses Tempo.“

Er verweist außerdem auf Widersprüche bei den
Refinanzierungsaussichten. CBRE , die im Insolvenzverfahren für die
Vermarktung zuständig war und die Insolvenzverwalterin beriet, sei
noch im April 2025 von Al Jaber und den Eigentümern beauftragt
gewesen, eine Refinanzierung auf Basis einer Loan-to-Value-Quote von
50–60% zu arrangieren – ausreichend zur Abdeckung von Schulden,
Working Capital und geplanten Sanierungskosten – und habe dabei die
Stärke des Assets als Sicherheitenbasis betont. „Nur drei Monate
später wurde ein Verkauf auf Basis einer dramatisch niedrigeren
Bewertung vorangetrieben“, so Al Jaber. „Dieser Widerspruch wirft
ernsthafte Fragen auf.“

Zusätzlich verweist Al Jaber auf fortgeschrittene Gespräche mit
internationalen Partnern über ein Finanzierungspaket von rund 220
Mio. Euro , das die bestehenden Verbindlichkeiten – unter 120 Mio.
Euro – vollständig refinanzieren und darüber hinaus Mittel für
Working Capital sowie eine umfassende Renovierung bereitstellen
sollte, um Betrieb und langfristigen Werterhalt zu sichern.

Zwtl.: Schutz eines Wiener Fünf-Sterne-Wahrzeichens

Über wirtschaftliche und rechtliche Aspekte hinaus betont Al
Jaber die Bedeutung für Wiens Ansehen: „Das Grand Hotel Wien ist
Wiens ältestes Fünf-Sterne-Hotel und ein Symbol österreichischer
Gastlichkeit“, sagt er. „Es ist höchst besorgniserregend, dass dieses
Wahrzeichen künftig von einer spanischen 3-4-Sterne-Hotelgruppe
geführt werden soll – mit dem Risiko, dass die Fünf-Sterne-
Positionierung, das Erbe und die Kontinuität, die dieses Haus
ausmachen und Wiens Tourismusprofil stützen, Schaden nehmen.“

Zwtl.: Nächste Schritte

Al Jaber unterstreicht sein Vertrauen in die Institutionen: „Wir
haben volles Vertrauen in die Integrität und Wirksamkeit der
österreichischen Justiz und in den Rechtsstaat. Gerade deshalb werden
wir eine umfassende rechtliche Überprüfung anstreben und alle in
Österreich verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen.“

Er ergänzt: „Sollten alle innerstaatlichen Rechtsmittel
ausgeschöpft sein, sind wir bereit, die Angelegenheit vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen und Verfahren
so lange zu führen, wie es erforderlich ist, um klare Maßstäbe der
Verantwortlichkeit zu schaffen.“