Steuerrevolution 2025: So holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück!

Redaktion

24. November 2025

Die Steuertricks, die jeder kennen muss!

Steuern sparen war noch nie so einfach wie 2025. Dank neuer Regelungen und Möglichkeiten können Arbeitnehmer in Österreich jetzt noch mehr aus ihrer Arbeitnehmerveranlagung herausholen. Doch wie funktioniert das genau? Und was hat es mit den neuen Telearbeitspauschalen auf sich? Wir haben die Antworten!

Telearbeitspauschale: Arbeiten im Kaffeehaus und sparen

Die größte Neuerung ist die Ausweitung des Home Office zu einer flexiblen Telearbeitsregelung. Das bedeutet, dass Sie nicht nur von zu Hause aus arbeiten können, sondern auch von jedem anderen Ort, sei es ein gemütliches Kaffeehaus oder ein innovativer Co-Working-Space. Und das Beste daran: Sie können ein steuerfreies Telearbeitspauschale von bis zu 300 Euro pro Jahr geltend machen.

Julia Mäder, Steuerexpertin bei BDO Austria, erklärt: „Die Zahlungen des Arbeitgebers zur Abgeltung der Mehrkosten der Telearbeit werden nicht besteuert, solange sie unter 3 Euro pro Tag bleiben.“ Das bedeutet, dass Sie bis zu 100 Tage im Jahr von überall arbeiten können, ohne dass Ihnen steuerliche Nachteile entstehen.

Ergonomisches Mobiliar: Gesundheit und Geldbeutel schonen

Auch die Kosten für ergonomisches Mobiliar können 2025 steuerlich abgesetzt werden. Wer mindestens 26 Tage im Jahr von zu Hause arbeitet, kann Ausgaben bis zu 300 Euro für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz geltend machen. Überschreitet der Betrag die 300 Euro, wird der Überschuss ins nächste Jahr übertragen, vorausgesetzt, die Telearbeitstage werden auch im Folgejahr erreicht.

Was Sie alles absetzen können – Ein Überblick

  • Werbungskosten: Dazu gehören Fortbildungskosten, Umschulungskosten und vieles mehr.
  • Sonderausgaben: Spenden, freiwillige Weiterversicherungen und Steuerberatungskosten sind nur einige Beispiele.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, die den Selbstbehalt übersteigen, sowie Kosten infolge von Behinderungen oder Katastrophenschäden.
  • Absetzbeträge: Unterhaltsabsetzbetrag und der beliebte Familienbonus Plus.

Experten raten, all diese Ausgaben bis zum 31. Dezember 2025 zu tätigen, um sie in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen zu können.

Wer ist zur Veranlagung verpflichtet?

Nicht jeder muss eine Arbeitnehmerveranlagung machen, aber viele profitieren davon. Pflicht ist sie beispielsweise, wenn das Jahreseinkommen über 14.448 Euro liegt und zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro erzielt wurden. Auch wer mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig hatte, muss veranlagen.

Ein weiteres Szenario: Wer mehr als 1.000 Euro Mitarbeiterprämie oder insgesamt mehr als 3.000 Euro an Prämien und Gewinnbeteiligungen steuerfrei erhalten hat, ist ebenfalls verpflichtet, eine Veranlagung durchzuführen.

Automatische Veranlagung: Wenn das Finanzamt für Sie arbeitet

Versäumen Sie es, bis zum 30. Juni des Folgejahres eine Veranlagung einzureichen, übernimmt das Finanzamt. Diese sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung führt dazu, dass zu viel einbehaltene Lohnsteuer nach zwei Jahren automatisch zurückerstattet wird. Ein echter Vorteil für all jene, die keine Zeit oder Lust haben, sich mit Steuerformularen herumzuschlagen!

Vergleich mit anderen Bundesländern

Interessanterweise sind die Regelungen in Österreich nicht einheitlich. Während in Wien die Telearbeitspauschale großzügig genutzt wird, sind in ländlicheren Gebieten wie Tirol oder Kärnten die Absetzbeträge für Fahrtkosten oft höher, da Pendeln eine größere Rolle spielt. Diese regionalen Unterschiede machen es für viele Steuerzahler spannend, individuell zu prüfen, welche Optionen für sie am besten sind.

Die Geschichte der Arbeitnehmerveranlagung in Österreich

Die Arbeitnehmerveranlagung ist ein fester Bestandteil des österreichischen Steuersystems. Ursprünglich eingeführt, um Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten, hat sie sich im Laufe der Jahre kontinuierlich weiterentwickelt. Die Einführung von Absetzbeträgen und die Anpassung an moderne Arbeitsformen wie Telearbeit zeigen, wie dynamisch das System ist.

Zukunftsausblick: Was erwartet uns?

Die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt werden auch in Zukunft steuerliche Anpassungen erfordern. Experten wie Julia Mäder erwarten, dass in den kommenden Jahren noch mehr Steuervergünstigungen für moderne Arbeitsformen eingeführt werden, um den Wandel der Arbeitswelt zu unterstützen.

BDO Austria bleibt eine verlässliche Quelle für aktuelle Informationen und Ratschläge rund um das Thema Steuer. Mit ihrer Expertise helfen sie Arbeitnehmern, das Beste aus ihren Möglichkeiten herauszuholen und so das Haushaltsbudget zu entlasten.

Abschließend lässt sich sagen: Wer die neuen Regelungen klug nutzt, kann 2025 ordentlich sparen und gleichzeitig von den Vorteilen der modernen Arbeitswelt profitieren. Also, worauf warten Sie noch? Starten Sie jetzt mit Ihrer Arbeitnehmerveranlagung und sichern Sie sich Ihr hart verdientes Geld zurück!