Wien (OTS) – Der Begutachtungsentwurf des ElWG bringt jedenfalls
einen notwendigen
Modernisierungsschub für den Strommarkt. So werden etwa die
Stromrechnungen verständlicher und vergleichbarer, was die Position
der Verbraucher stärkt. Ergänzend dazu soll in der Rechnung auf den
Tarifkalkulator hingewiesen werden, was den Wettbewerb fördern soll.
„All das sind wichtige Anreize, die Verbraucher dazu motivieren
sollen, ihren Anbieter öfter zu wechseln, um Geld zu sparen“, betont
oecolution-Geschäftsführer Christian Tesch.
Durch die Ausstattung der Zählpunkte mit intelligenten
Messsystemen wird eine digitale Auslesbarkeit des Stromverbrauchs
ermöglicht. Dies bildet die Grundlage für neue, flexible Tarifmodelle
wie beispielsweise dynamische Stromtarife, die sich an der
tatsächlichen Netzbelastung orientieren. „Wer das Netz stärker nutzt,
zahlt mehr; wer es weniger nutzt, zahlt weniger“, so Tesch. Im Zuge
der fortschreitenden Digitalisierung der Netze müssen bis Ende 2027
alle Zählpunkte von den Netzbetreibern digital auswertbar sein. Ein
wichtiger Punkt im Entwurf ist auch das bidirektionale Laden. E-Autos
werden dadurch zu flexiblen Speichern, die nicht nur Strom aufnehmen,
sondern bei Bedarf auch wieder ins Netz oder ins Haus einspeisen
können. Der ElWG-Entwurf unterstützt diese Technologie gezielt – ein
Schritt hin zu einer effektiveren Nutzung erneuerbarer Energien. Auch
die gesetzliche Verankerung der Peer-to-Peer-Stromweitergabe ist ein
starkes Signal: Haushalte können überschüssigen Ökostrom direkt und
unkompliziert weitergeben – durch Verkauf oder Schenkung.
Die oft kritisierte Einführung eines geringen
Netzinfrastrukturbeiträge im Cent-Bereich löst aus Sicht der Klima-
NGO ein bestehendes Ungleichgewicht: Während Konsumenten bislang die
Netzkosten zu 90% stemmen, sollen künftig auch jene, die Strom
einspeisen und dabei das öffentliche Netz nutzen, einen kleinen
Beitrag leisten. „Diese Regelung beseitigt diese Ungerechtigkeit im
Energiesektor – das ist nur fair“, betont oecolution-Geschäftsführer
Christian Tesch. So ähnlich argumentiert auch Wolfgang
Urbantschitsch, Vorstand der E-Control, und hält es für möglich, dass
der Beitrag „gar nicht ins Gewicht fällt“. Auch der Kritik an der
Spitzenkappung tritt oecolution entgegen: Diese Spitzenkappung
verhindere gleichzeitige Höchst-Einspeisungen und entlaste so künftig
das Netz. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, es für diese Spitzen
auszubauen – milliardenschwere Investitionen werden vermieden.
All diese Maßnahmen – wie beispielsweise die Digitalisierung der
Netze, die Förderung netzdienlichen Verhaltens, bidirektionales Laden
oder die Spitzenkappung – dienen dazu, die Stromlast besser zu
verteilen. „Das Stromnetz für Erzeugungsspitzen von wenigen Stunden
auszubauen, wäre unverantwortliche Geldverschwendung. Und diese
Verschwendung müssten dann alle Stromkunden mitfinanzieren. Das neue
Stromgesetz sorgt für eine gleichmäßigere Verteilung und dadurch für
weniger Ausbaukosten, also auch geringere Netzkosten für alle
Kunden“, so Tesch abschließend.